Auch die Sparkasse Wittenberg hat eine gemeinnützige Stiftung ins Leben gerufen. Die Urkunde zur Anerkennung der Stiftung wurde vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Halle (Stiftungsaufsichtsbehörde) am 18. Januar 2008 feierlich überreicht.
Grundidee der Stiftung ist es, aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dauerhaft gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu fördern.
Die Ende des Jahres 2007 gegründete "Stiftung der Sparkasse Wittenberg" verfügt zum Jahresende 2023 über ein Stiftungskapital von 4,15 Mio. Euro.
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie das Spendenvolumen stehen der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zeitnah zur Verfügung.
Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.
Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand, um den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist insbesondere die Beschlussfassung über die Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Entgegennahme des Jahresberichtes des Stiftungsvorstandes.
Das Kuratorium besteht aus 7 Mitgliedern:
- Herrn Landrat Christian Tylsch (Landkreis Wittenberg)
- Herrn Thomas Arndt (Vorstand Sparkasse Wittenberg)
- Herrn Ralf Fincke (Vorstand Sparkasse Wittenberg)
- Herrn Frank Brettschneider
- Herrn Volker Kluge
- Herrn Enrico Schilling
- Herrn Reinhard Rauschning
Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand führt die Geschäfte und hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt und der Satzung der Stiftung der Sparkasse Wittenberg den Stiftungszweck so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern:
- Herrn Björn Kieselstein (Sparkasse Wittenberg)
- Frau Doris Berlin
- Frau Corinna Reinecke
- Frau Angela Schwarz
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von:
- Jugend- und Altenhilfe
- Erziehung und Bildung
- Kunst, Kultur und Denkmalpflege
- Wissenschaft und Forschung
- Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
- Sport
- Zwecke des Wohlfahrtswesen
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung
- Rettung aus Lebensgefahr
Die Stiftung fördert ausschließlich Maßnahmen im Gebiet des Landkreises Wittenberg.
Unsere Förderrichtlinien können Sie hier herunterladen.
In den Jahren 2008 bis 2023 wurden von der Stiftung der Sparkasse Wittenberg 444 Projekte mit einer Gesamtsumme von 3.473.740,63 EUR gefördert. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Förderungen der letzten Jahre.
Das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Einreichung des Antrags. Bitte senden Sie den komplett ausgefüllten Antrag an folgende Anschrift:
Stiftung der Sparkasse Wittenberg
Am Alten Bahnhof 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Die nächste Sitzung des Kuratoriums der Stiftung der Sparkasse Wittenberg findet im November 2024 statt. Förderanträge für diese Sitzung müssen bis spätestens 1. November 2024 bei der Stiftung vorliegen.
Sollten Sie einen PDF-Viewer oder einen Browser verwenden der keine Formulare anzeigt, können Sie hier alternativ ein manuell ausfüllbares Antragsformular herunterladen.
Projektbeschreibung
Projektziele
Sie möchten die Stiftung der Sparkasse Wittenberg und das Projekt mit einer Spende unterstützen?
Nutzen Sie gleich hier die Möglichkeit per Online-Banking zu spenden oder überweisen Sie Ihre Spende auf unser Spendenkonto:
Überweisungsempfänger: Stiftung Spk. Wittenberg
IBAN: DE19805501010000000868
BIC: NOLADE21WBL
Verwendungszweck: Projekt Ferienfreizeit Friedrichsee
Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wittenberg vom 26.09.2022 ist die Stiftung der Sparkasse Wittenberg nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Vielen Dank für Ihre Spende!
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