KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ80550101
BICNOLADE21WBL
Neuerungen im Zahlungsverkehr

Neuerungen im Zahlungsverkehr zum 05.10.2025

Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeit­überweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeit­überweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungs­verkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit.

Die Ausführung Ihrer Echtzeit-Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betrags­grenze, ohne Zusatz­kosten. Und die neue Empfänger­überprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Dauer­aufträge schafft mehr Sicherheit. Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt. Bitte achten Sie daher besonders auf die korrekte Schreibweise der Zahlungsempfänger. Bei groben Abweichungen müssen Zahlungen zukünftig abgewiesen werden. In einem solchen Fall erhalten Sie jedoch einen entsprechenden Hinweis.

Echtzeit­überweisungen ohne Betrags­grenze und Zusatz­kosten

  • Unbegrenzte Beträge: Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betrags­obergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking bleiben bestehen.
  • Gleiche Kosten wie Standard­überweisungen: Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung.
  • Rund um die Uhr: Echtzeit­überweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.

Sicherheit durch Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

  • Verpflichtende Empfängerüberprüfung: Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sind künftig zu prüfen. Das gilt auch für Dauer- und Terminaufträge.

Sofortige Rückmeldung zum Status der Echtzeit­überweisung

  • Schnelle Status­information: Auftraggeberinnen und Auftrag­geber eines Echtzeitüberweisungs­auftrages werden innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg der Überweisung informiert.
  • Kostenfreie Benachrichtigung: Die Rückmeldung erfolgt kostenfrei dort, wo der Auftrag erteilt wurde – zum Beispiel über den Echtzeitüberweisungs­wecker im Online-Banking.
  • Echtzeitüberweisungs­wecker: Jetzt gleich online freischalten.
Zustimmung AGB

Wir bitten Sie um Zustimmung zur Änderung der Bedingungen (AGB)

Diese Neuerungen im Zahlungsverkehr führten auch zu Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und weiteren, insbesondere den Zahlungsverkehr betreffende, sonstige Bedingungswerke.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass dies mit keiner Preisänderung für Sie verbunden ist.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, werden wir Sie in der nächsten Zeit auf elektronischem Wege und auch in der Filiale um Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen bitten.

In Ihrem Elektronischen Postfach finden Sie alle für die Kontoverbindung mit Ihnen relevanten Bedingungen einzeln aufgeführt. Der Vollständigkeit halber sind auch Bedingungen für Produkte und Dienstleistungen hierin enthalten die Sie ggf. derzeit nicht bei uns nutzen.

  • Die Zustimmung ist unverzüglich erforderlich.
  • Für eine gesetzeskonforme Geschäftsbeziehung ist eine gemeinsame vertragliche Grundlage notwendig.
  • Bitte stimmen Sie auch als gesetzlicher Vertreter zu, wenn Ihr  Kind ein Jugendgirokonto hat.
Hinweise zu Überweisungen

So vermeiden Sie Probleme bei Überweisungen/Daueraufträgen

1. Verwenden Sie den offiziellen Namen des Empfängers

  • Der Name muss mit dem Eintrag bei der Empfängerbank übereinstimmen.
  • Keine Spitznamen oder Abkürzungen verwenden (z. B „Franzi Müller“ → „Franziska Müller“).
  • Keine Ortsnamen oder sonstige Angaben hinzufügen.

2. Auf die korrekte Schreibweise achten

  • Achten Sie auf Doppelnamen, Umlaute und die richtige Reihenfolge.
  • Tipp: Übernehmen Sie Namen aus offiziellen Dokumenten (z. B. Rechnung, Vertrag).

3. Akademische Titel und Rechtsformen weglassen

  • Titel wie „Dr.“, „Prof.“ und Firmenzusätze wie „GmbH“, „KG“ usw. sind für die technische Prüfung nicht erforderlich.
    • Statt „Dr. Peter Becker“ genügt „Peter Becker“.
      • Statt „Musterfirma GmbH & Co. KG“ genügt „Musterfirma“.

      4. Zahlungsvorlagen und Daueraufträge prüfen

      • Überarbeiten Sie gespeicherte Empfängernamen in Ihrem Onlinebanking, um spätere Warnmeldungen oder Abweisungen zu vermeiden.

      5. Bei Unsicherheit: Kontoinhaber direkt fragen

      • Vor allem bei Unternehmen oder Institutionen ist es sinnvoll, sich die offiziell hinterlegte Namensform bestätigen zu lassen

      6. Besondere Hinweise für Unternehmen, Arbeitgeber und Institutionen

      Um Verzögerungen bei Gehaltszahlungen, Honoraren, Rückerstattungen oder anderen regelmäßigen Überweisungen zu vermeiden

      • Bitte überprüfen Sie Ihre internen Stammdaten und Zahlungssysteme.
      • In Lohnabrechnungen, ERP-Systemen oder Lieferantenzahlungen müssen Name und IBAN der Empfänger korrekt und vollständig erfasst sein.
      • Prüfen Sie insbesondere:
      • Haben Mitarbeitende ihren Namen geändert (z. Bsp. bei Eheschließung)?
      • Stimmen Vornamen und Nachnamen mit der Bankverbindung überein?
      • Sind die Einträge bei Geschäftspartnern aktuell?
       Cookie Branding
      i